Beauftragungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Sprachforschungsdienste für Behörden und institutionelle Kunden
Geltungsbereich
Diese Beauftragungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AfriLingua Intelligence (nachfolgend 'Auftragnehmer') und Behörden, Gerichten sowie institutionellen Auftraggebern (nachfolgend 'Auftraggeber') über Übersetzungs-, Dolmetsch- und Sprachforschungsdienste. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Auftragserteilung und Angebot
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt durch schriftliche, elektronische oder über das Sichere Portal erklärte Beauftragung zustande. Umfang, Sprache, Dialekt, Zertifizierungsstufe, Lieferfrist und Vergütung werden im Einzelfall vereinbart.
Leistungsumfang und Zertifizierung
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfalt eines vereidigten Übersetzers (§§ 189, 191 GVG) sowie nach ISO 17100:2015 und DIN 2345. Soweit geschuldet, werden beglaubigte und gerichtsverwertbare Übersetzungen erstellt. Vorläufige Dialektidentifikationen stellen keine beglaubigte Leistung dar.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Quelltexte und -audios rechtzeitig sowie in verwertbarer Qualität zur Verfügung. Er versichert, dass die Übermittlung und Verarbeitung der Unterlagen im Rahmen seiner behördlichen Befugnisse erfolgt. Unklare oder unleserliche Vorlagen können Bearbeitungsfristen beeinflussen.
Fristen und Krisenreaktion
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Kriseneinsätzen gilt die im Sicheren Portal oder über die Krisenhotline zugesagte Reaktionszeit. Höhere Gewalt und behördliche Verzögerungen entbinden vorübergehend von der Fristbindung.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Kriseneinsätze können Zuschläge ausweisen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer und die eingesetzten Übersetzer unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht sowie der beruflichen Schweigepflicht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und einer ggf. gesondert abzuschließenden Datenverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO).
Gewährleistung und Mängelrüge
Mängel sind unverzüglich, bei beglaubigten Übersetzungen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Ein Rücktritt oder eine Minderung setzt das Fehlschlagen der Nachbesserung voraus.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schutzrechte und Verwertung
Die erstellten Übersetzungen und Gutachten dürfen vom Auftraggeber für den vereinbarten behördlichen oder institutionellen Zweck verwendet werden. Eine weitergehende Verwertung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung. Urheberrechtliche Hinweise des Auftragnehmers dürfen nicht entfernt werden.
Aufbewahrung und Archiv
Quell- und Zieldokumente werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie für Beweiszwecke archiviert. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Rahmenvereinbarungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einzelbeauftragungen enden mit Abnahme der Leistung.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
